
Gießener Bläserensemble: Akrobaten der Emotionen
Fr. 11.9.2026, 19:30 Uhr,
Eintritt: 21€, erm.: 15€
Theater Altes Hallenbad

Fr. 11.9.2026, 19:30 Uhr,
Eintritt: 21€, erm.: 15€
Theater Altes Hallenbad

Samstag 12.9.2026
Beginn: 19:30 Uhr
Eintritt: 35,- €, erm.: 21,- €
Theater Altes Hallenbad

So. 13.09.2026 –
Eintritt frei
11:00 – 16:00 Uhr
Theater Altes Hallenbad

Dienstag 15.09., 10:00 Uhr
Eintritt: Schüler*Innen 4,- €, Erwachsene: 8,- €
(erwachsene Begleitpersonen von Kindergruppen haben freien Eintritt)
Anmeldung unter: abusse@aha-friedberg.info

Samstag 19.09., 19:30 Uhr
Eintritt: 26,- €, erm. 15,- €
Theater Altes Hallenbad

Fr. 25.09.2026 um 19:30 Uhr,
Eintritt: 21 €, ermäßigt: 15 €
Theater Altes Hallenbad
Ein Theater der ganz besonderen Art ist im alten Hallenschwimmbad Friedberg entstanden. In ihrer Freizeit restaurieren Menschen, denen das Gebäude am Herzen liegt, dieses liebevoll und haben im Laufe der Jahre daraus ein Theater mit besonderer Atmosphäre erschaffen. Künstler, die dort auftreten, kommen gerne immer wieder. Und auch ich bin sehr gerne Publikumsgast dort.
Ivonne Edelbauer-Ebersbach
Eine kulturelle Bereicherung von Friedberg. Sehr schönes und abwechslungsreiches Programm von Singer-Songwriter, über Weltmusik und Jazz, Klassik und Oper bis hin zum Schauspiel. Es lohnt sich!
Andreas
Wir haben jeden Mittwoch unsere wöchentliche Theaterprobe und seit 2016 unsere Stammbühne im Alten Hallenbad. Es ist ein wundervolles Gebäude, das immer mehr zu einem fantastischen Kulturhaus wird. Das Helden-Theater Friedberg ist stolz, ein Teil davon zu sein.
Andreas Arnold
Spendenkonten der Theater Altes Hallenbad gGmbH:
Sparkasse Oberhessen – BIC: HELADEF1FRI – IBAN: DE37 5185 0079 0242 0149 87
Volksbank Mittelhessen – BIC: VBMHDE5F – IBAN: DE45 5139 0000 0148 7798 05
Spendenbescheinigung gewünscht?
Für Ihre eingehende Spenden bekommen Sie eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Unsere gGmbH dient gem. Bescheinigung des Finanzamtes Gießen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs, 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.